Mietvertrag zum Ausdrucken und zur Anmeldung

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Mietvertrag
Bitte drucken Sie den Mietvertrag aus und lassen diesen ausgefüllt an die angegebene Hüttenverwaltung zukommen.
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Die Simonshütte befindet sich auf 1'136 m. ü. M. in der Gemeinde Gonten in Appenzell Innerrhoden. Oberhalb der Bergstation des Skilifts Alpsteinblick, zwischen Gonten und Scheidegg führt von der Hüttenstrasse (Privatstrasse) eine Strasse zur Hütte, bei grossem Schneeanfall ist hier kein Durchkommen. Die Hütte bietet Platz für 6 - 8 Personen.

Das Haus ist rauchfrei und unterteilt in: Wohnstube, Lesezimmer mit Ausziehsofa, Küche mit Nebenzimmer, WC und Dusche, Garderobe und im Obergeschoss 2 Schlafräume (1x mit 2 Einzelbetten und 1x mit 1 Kajütenbett und 2 Einzelbetten), dazu ein Aussensitzplatz mit Grillstelle und einen Parkplatz. Kein TV/WLAN vorhanden. 

Hausordnung

  • Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Einhaltung der Hausordnung und zur Kostenübernahme allenfalls durch die Benützung entstandener Schäden.
  • Die Benützer sind gehalten, zur Simonshütte, deren Einrichtungen und Inventar, zur Aussenanlage sowie zur Umgebung Sorge zu tragen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter:
  • Jegliche Belästigung der Umgebung durch übermässigen Lärm, insbesondere das Benützen von Verstärkeranlagen und Lautsprechern zu unterlassen. 
  • Abbrennen von Feuerwerk bei der Hütte zu unterlassen (auch am 1. August).
  • Kein Holz innerhalb der Simonshütte zu spalten.
  • Geschirr und Kochutensilien nach Reinigung geordnet wegzuräumen.
  • Rauchen in der Simonshütte zu unterlassen.
  • Kerzen nur unter Aufsicht und in den dafür vorgesehenen Laternen anzuzünden.
  • Matratzen und Wolldecken nicht ins Freie zu nehmen.
  • Sich über die Handhabung des Feuerlöschers zu informieren und beschädigte Plomben dem Hüttenwart zu melden.
  • Die Feuerstelle erst nach Erlöschen der Glut zu verlassen.
  • Haustiere nur im Erdgeschoss auf dem Boden zu halten.
  • Keine Nägel, Schrauben, Klebstreifen an Wänden und Inventar anzubringen.

Haftung

Der Mieter haftet für jeden Schaden, der durch die Benützung der Simonshütte entsteht.

Zerbrochenes Geschirr und allfällige Schäden an Einrichtungen, defektes oder fehlendes Material sind dem Hüttenwart zu melden und bei Abgabe der Simonshütte in bar zu begleichen. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter für den Schaden, der aus dem Ersatz der Schliessanlage der Simonshütte entsteht.

Schloss Herdern lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die bei der Benützung der Simonshütte entstehen.